Riester Rente

 

 

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger

 

Die gesetzliche Rente ist sicher, so wie es immer wieder in politischen Reden gehört wird. Sicher ist dabei aufgrund des gesetzlichen Systems aber nur, dass man eine gesetzliche Rente bekommen wird. Unsicher und mit sehr geringen Erwartungen ist dagegen mit der Höhe dieser Rente bestellt. Es wird kaum ausreichen, um die Grundbedürfnisse im Alter zu stillen. Große Sprünge und die Erfüllung lang ersehnter Träume kann man nicht alleine auf die gesetzliche Rente aufbauen. Daher wird es immer wichtiger und garnicht mehr wegzudenken, dass man privat für eine Rentenergänzung sorgt, die es einem dann ermöglicht, später mit weniger finanziellen Sorgen den wohlverdienten Ruhestand geniessen zu können. Denn es gibt nichts Schlimmeres als sich nach einem harten Berufsleben zur Ruhe zu setzen und sich nichts mehr leisten zu können.

 

Die staatliche Förderung für eine gesicherte Zukunft

 

Auch der Staat weiß, wie es um die gesetzliche Rente bestellt ist und versucht daher, durch Subventionen jeden Bürger dazu zu bringen, selber für das Alter vorzusorgen. Eine wichtige Förderung des Staates ist die sogenannte Riester Rente, deren Namen auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückgeht. Hierbei soll jeder, der selber etwas für seine Altersvorsorge tut, dafür belohnt wird, indem er jedes Jahr eine staatliche Zulage erhält, die direkt in den laufenden Vertrag der Altersvorsorge eingezahlt wird. Die maximale Zulage steht derzeit bei jährlich 154,00 € für jeden Zulagenberechtigten. Für jedes Kind, für das man kindereldberechtigt ist, bekommt man zusätzlich eine jährliche Zulage von 185,00 € beziehungsweise 300,00 € für Kinder, die erst ab dem Jahr 2008 geboren wurden. Diese maximale Zulage steht einem zu, wenn man 4 % seines Gesamtjahreseinkommens als eigenen Beitrag in die Riester Rente einzahlt. Zahlt man weniger ein, steht einem nur ein dementsprechend anteiliger Betrag zu. Die Zulagen werden über das Finanzamt sofort in den Vertrag eingezahlt, fliessen also nicht direkt dem Sparer zu. Da die Riester Rente zugunsten einer zusätzlichen Rente entwickelt wurde, kann man sich das Vertragsguthaben frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen und man hat auch nur das Recht auf eine monatliche, lebenslange Rente und kann nicht auf eine Einmalzahlung des Gesamtkapitals bestehen.


Zulagenberechtigt im Sinne der Riester-Rente sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und damit die direkten Leidtragenden der schlechten Rentenaussichten sind. Dazu gehören unter anderem alle Angestellten, Bezieher von Arbeitslosengeld, Auszubildende und Mütter im Erziehungsurlaub. Nicht berechtigt sind dagegen Selbständige oder Mitglieder einer Kammer wie beispielsweise Architekten, die nicht in die gesetzliche Rente sondern in das entsprechende Versorgungswerk einzahlen. Auch zulagenberechtig sind alle Ehepartner derjenigen Personen, die aufgrund ihrer Stellung ein Anrecht auf die Förderung besitzen.